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OLG Hamburg, 11.12.1992 - 11 U 154/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer Abtretung ; Verletzung des Anwaltsgeheimnisses; Abtretung von Honorarforderungen eines Anwalts; allgemeine anwaltliche Schweigepflicht ; Geheimhaltung des Inhalts einerer Mandatsbeziehung ; Offenbarung dem Anwalt anvertrauter Mandatsgeheimnisse ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.06.1992 - 317 O 124/91
- OLG Hamburg, 10.10.1992 - 11 U 154/92
- OLG Hamburg, 11.12.1992 - 11 U 154/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1335
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 24.06.1992 - 17 U 30/91
Nichtigkeit einer Abtretung wegen Weitergabe von Informationen aus einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Konstanz, 20.12.1991 - 1 HO 36/91
Wirksamkeit der Abtretung einer streitigen Forderung aus steuerberatender …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 01.08.1991 - 302 O 269/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG München I, 15.04.1992 - 4 O 14107/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 08.07.1993 - 1 U 50/92
Grundlagen zur Berechnung der Höhe der Testamentsvollstreckervergütung
Es ist zwar den Beklagten recht zu geben, daß nach der neueren Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1638; OLG Köln NJW 1992, 2772; OLG Hamburg NJW 1993, 1335, 1336) die Abtretungsvereinbarung zwischen zwei Rechtsanwälten über eine anwaltliche Honorarforderung ohne Zustimmung des Mandanten nichtig ist, weil sie auf ein unbefugtes Offenbaren des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gerichtet ist. - OLG Köln, 07.12.1993 - 22 U 31/93
Hinweispflicht auf Verjährung einer durch Bürgschaft gesicherten Forderung - …
Vorliegend geht es nur um eine Regreßforderung, d.h. um eine Verletzung der Pflichten aus dem Mandatsverhältnis zwischen den Zedenten und dem Beklagten und nicht um die Abtretung von Steuerberaterhonorarforderungen (die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamburg in NJW 1993, 1335, betrifft die Abtretung von Rechtsanwaltshonoraran-sprüchen).